"Kinder-Gulag" im Sozialstaat Schweden
Allmächtige Sozialämter nehmen Eltern mit Gewalt ihre
Kinder weg, um sie in staatliche Fürsorge zu geben. Täglich geraten fünf Kinder
auf diese Weise unter Staatskuratel. Gegen alle Proteste von Eltern und
Anwälten hält der schwedische Wohlfahrtsstaat an dieser Praxis fest. Hilfe wird
nun aus Straßburg erwartet.
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Olof Palme bat ausländische Journalisten zur
Pressekonferenz, um den Fall zu dementieren. Daraufhin bezeichnete „Spiegel“
Schweden als Kinder-Gulag. Der Artikel ist hier reproduziert mit
freundlicher Genehmigung des Spiegel- Verlags. Copyright: Der Spiegel. |
Gewisse Beobachtungen" im Kindergarten versetzten die Sozialarbeiter des
Amtes 14 in Stockholm in Unruhe über die seelische Gesundheit und Entwicklung
des zweijährigen Alan Lilja. Sein angeblich passives Spielverhalten, seine
angeblich schleppende sprachliche Entwicklung, seine angebliche
Gleichgültigkeit anderen Kindern gegenüber ließen für die Sachbearbeiter des
Sozialamtes nur einen Schluß zu: Alan hatte schlechte Eltern, die ihm eine
mangelhafte Erziehung zukommen ließen.
Deshalb verfügte der Sozialausschuß mit Zustimmung des Verwaltungsgerichtes
Stockholm, Alan von seinen Eltern zu trennen und zur "Pflegebehandlung in
die Klinik für Kinderpsychiatrie am Krankenhaus St. Göran" einzuliefern.
Das Sorgerecht für seinen Sohn wurde dem Vater Karl Lilja aberkannt.
Doch statt sich zu fügen und Alan bei St. Göran abzuliefern, tauchte die
Familie Lilja unter, floh im vergangenen Winter nach Helsinki, dann nach New
York.
In den USA wandte sich Karl an die Presse und verleitete so die Medien zu
"kränkenden Angaben" über die Arbeit der schwedischen Sozialausschüsse
und der öffentlichen Kinderfürsorge, wie die staatliche Sozialdirektion in
einem landesweit verbreiteten Mitteilungsblatt klagte.
Da war dann eigentlich vorherzusehen, daß Karl Liljas Berufungsklage gegen
den Entzug des Sorgerechts für Alan kaum Erfolg haben würde. Das Stockholmer
Oberverwaltungsgericht wies die Klage ab, unter anderem mit der Begründung, der
Vater habe, "indem er obendrein das Land verließ, eine extreme Einstellung
offenbart, die nicht geduldet werden darf".
"Zum Wohle des Kindes" sind Schwedens Sozialbehörden schnell
bereit, Eltern und Kinder zu trennen. Und oft genug wird die angebliche
Gefährdung des Kindes nur vermutet - was aber den Eifer der Sozialarbeiter
nicht dämpft.
Der Fall Alan Lilja ist dafür typisch. Die Schriftstellerin Anna Wahlgren,
Mutter von neun Kindern, nennt ihn "einen ganz klaren Übergriff der
Behörden" - objektiv nicht zu rechtfertigen. Denn: "Was in den Akten
über den Vater steht, kann allen beliebigen Eltern vorgehalten werden. Was über
das Kind gesagt wird, kann über jedes beliebige Kind gesagt werden."
Die wichtigste Akte, in der Karl Lilja als untauglicher Vater und der Sohn
als ein Kind beschrieben wird, "dem es nicht gutgeht", ist ein
zweiseitiger Bericht aus der Kinderkrippe "Riksbygardens daghem", in
die Alan als Einjähriger aufgenommen wurde. "Wir haben nicht bemerkt, daß
der Vater mit Alan Augenkontakt aufnimmt", beanstandeten zwei
Kindergärtnerinnen, "seine Art, Alan zu tragen, strahlte weder Wärme noch
Zärtlichkeit aus." Und: "Wir hatten den Eindruck, Karl wollte nicht,
daß Alan sich im Kindergarten wohl fühlt."
Wichtigstes Indiz aber für die Gefährlichkeit des Elternhauses war die
Beobachtung: "Alan zeigte sich selten fröhlich oder traurig. Er konnte
sich weh tun, ohne zu weinen." Das Sozialamt fertigte daraus den
quasimedizinischen Befund: "Alan scheint auf Schmerz nicht zu
reagieren."
Den erfahrenen Kinderärzten, die den Zweijährigen seit der Geburt siebenmal
bei den in Schweden obligatorischen Gesundheitskontrollen untersucht hatten,
war dergleichen nie aufgefallen. Sie hatten Alan stets beste physische und
seelische Gesundheit bescheinigt.
Doch dieser eine Bericht aus dem Kindergarten reichte dem Sozialamt,
"Alan Lilja zu konfiszieren", wie Lennart Hane, Liljas Rechtsanwalt,
die gerichtlich abgesegnete Aberkennung des Sorgerechts nennt. Und Karl Lilja
selbst wußte nur zu gut, daß allein die Flucht ins Ausland seinen Sohn vor dem
Staatszugriff bewahren konnte.
Denn Karl, unbeanstandeter alleiniger Erzieher eines 13jährigen Jungen aus
seiner ersten Ehe, war bis 1980 selbst acht Jahre lang in der Sozialfürsorge
tätig gewesen.
Als ehemaliger Sozialarbeiter wußte er vor allem auch ganz genau, daß mit
dem Sozialamt 14 in Bromma nicht zu spaßen ist. Denn unter Stockholms mächtigen
Sozialämtern ist die "Sozialdienstzentrale 14" als besonders
rücksichtslos bekannt, wenn es gilt, Kindern die Segnungen des sozialen
Fürsorgestaats Schweden zukommen zu lassen.
Einen "Gestapofilm" sieht Ingegerd Magrell, 48, geschieden und
seit einem Autounfall schwer gehbehindert, noch immer vor sich ablaufen, wenn
sie an ihre Erfahrungen mit dem Sozialamt 14 denkt:
Am Morgen des 3. Mai 1979 umstellte ein halbes Dutzend Polizisten in Zivil
Magrells Haus in Bromma. Zwei Assistenten des Sozialamtes 14 verschafften sich
über die Terrasse gewaltsam Eintritt ins Haus - und zogen wenige Minuten später
mit der 14jährigen Eva Magrell ab. Zurück blieb eine "von panischem
Entsetzen gelähmte" Mutter.
Kurz danach holten dieselben Sozialarbeiter, diesmal begleitet von
uniformierter Polizei, Evas zwölfjährige Schwester Marianne aus der
nahegelegenen Olovslundsschule.
Die Schwestern wurden in die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie im
Krankenhaus St. Göran eingeliefert, zur "Beobachtung". Marianne
notierte in ihrem Tagebuch: Die Sozialbeamten "sagten, Mamma habe uns mit
ihrer Unruhe seelisch mißhandelt".
Nach zweimonatiger "Beobachtung" in der geschlossenen Anstalt -
das Gesetz gestattet maximal vier Wochen - gutachteten eine Ärztin und eine von
ihrem Berufsverband nicht anerkannte Psychologin, die Schwestern erweckten
"den Eindruck, sie hätten gefühlsmäßige Hemmungen".
Zwar deuteten die beiden immerhin an, die beobachtete "hohe
Angstbereitschaft und weichende Identitätsauffassung" könnten auch eine
Folge der Polizeiaktion sein. Gleichwohl empfahlen sie dem Sozialamt: "Eva
und Marianne sollten ungeachtet der Ursache ihrer gefühlsmäßigen Störungen in
einer neutralen Umgebung untergebracht werden." Die Mädchen landeten bei
Pflegeeltern in einem Sägewerk in Edsbyn.
"Mißverständnisse, Mißgriffe, Fehlurteile, Geschwätz und
Verleumdung" nannte der Jugendpsychiater Peter Fedor-Freybergh die Motive
des Sozialamtes 14 für seine "grobe psychische Mißhandlung" von
Mutter und Töchtern.
Der Anlaß jedenfalls war unerhört banal: Weil Mitschüler ihre Töchter
häufig belästigten, beschwerte sich die Mutter erst bei dem Rektor der Schule,
welche die beiden Mädchen besuchten, und dann beim Sozialamt.
Der Rektor fühlte sich durch die Klagen der Mutter offensichtlich beleidigt
und erhob nun seinerseits beim Sozialamt Gegenklage: Die Mädchen hätten selbst
Anlaß für die Belästigungen gegeben, weil sie sich "in der Schule stets
abweisend" zeigten. Eva, schrieb der Pädagoge, sei ein "stiller
umherschwebender Schatten, bleich und gespannt", Und Marianne
"scheint in irgendein Spiel mit der Mutter verwickelt".
Anlaß genug für das Sozialamt, aktiv zu werden. Zweimal suchten
Sozialbeamte Mutter und Töchter auf, dann stand ihr Verdikt fest: Ingegerd
Magrell leide unter "paranoiden Wahnvorstellungen", mithin bestehe
"das Risiko, daß den Kindern in diesem Milieu Schlimmes widerfährt".
Selbst eine solche unqualifizierte Beurteilung reicht den mit unmittelbarer
Vollzugsgewalt ausgestatteten schwedischen Sozialämtern, "die Übernahme in
die gesellschaftliche Fürsorge" anzuordnen.
Und wie nahezu immer bei derartigen Vollzugsverfahren bestätigte auch
diesmal ein Verwaltungsgericht die Verfügung des Sozialausschusses.
Eva mobilisierte daraufhin ihren Vater - der das Sorgerecht übertragen
bekam.
Ein Jahr nach ihrer Festnahme in der Schule kehrte auch Marianne nach Hause
zurück, zur Mutter: Um im Berufungsprozeß vor dem Oberverwaltungsgericht in
Stockholm nicht eine Niederlage hinnehmen zu müssen, hatte das Sozialamt
zurückgesteckt und die verfügte "Gesellschaftsfürsorge" wieder
aufgehoben.
Heute leben beide Schwestern wieder im Haus der Mutter. Der Kampf um ihre
Töchter hat diese aber, wie sie klagt, an den "Rand des Ruins
gebracht". Über 200 000 Kronen (67 680 Mark) habe sie dabei verloren.
Auf Initiative des Sozialamtes etwa nahm die Versicherungskasse von der
jährlichen Invalidenrente in Höhe von 28 000 Kronen ihr nachträglich 30 000
Kronen (10 150 Mark) Unterhaltskosten und Kindergeld für die Zeit ab, in der
sich die Töchter in staatlicher Zwangsobhut befanden. Ingegerd Magrell und ihre
Töchter haben bis heute nicht eine Öre Entschädigung erhalten.
Sozialamtliche Zwangsmaßnahmen wie die gegen die Familien Lilja und
Magrell, bei denen die Trennung der Kinder von den Eltern verfügt und mit
brutaler Staatsgewalt durchgesetzt wird, sind in Schweden weder Einzel- noch
Extremfälle.
Nirgends im Westen ist der Sozialstaat so total geworden wie in diesem
Land, das ansonsten nicht müde wird, Menschenrechtsverletzungen in anderen
Teilen der Welt anzuklagen.
In Schweden, befand die Stockholmer Oberlandesgerichtsrätin Brita
Sundberg-Weitman, "vergehen sich die Behörden mit physischer Gewalt und
psychischer Tortur an Kindern. Die Behörden reißen Kinder willkürlich aus dem
Elternhaus."
Über 3000 Kinder stellen die Sozialausschüsse, die nach parteipolitischem
Proporz zusammengesetzten Exekutivorgane der Sozialämter, jährlich unter
staatliche Kuratel, "Gesellschaftsfürsorge" genannt, wobei das
Sorgerecht der Eltern oder bisherigen Erzieher suspendiert wird. Zwei Drittel
der Unmündigen, fünf Kinder täglich, werden dabei durch Zwangsverfügungen
kassiert.
Von den laut Statistischem Zentralamt 1900 Kindern, die 1981 vereinnahmt
wurden, landeten 754 wegen eigener Verfehlungen wie Einbruch, Diebstahl,
Prostitution, Trink- und Rauschgiftsucht in der öffentlichen Fürsorge.
1206 Kinder aber, vom Neugeborenen bis zum 18jährigen, holten sich die
Sozialausschüsse gegen den Willen der Erziehungsberechtigten aus dem
Elternhaus. Und selbst dabei gibt es noch eine Dunkelziffer, da den Eltern so
manche "Freiwilligkeitserklärung" von den Sozialämtern durch
Androhung von Zwangsverfügungen abgetrotzt wird.
Die offiziellen Begründungen für die Aberkennung des Sorgerechts der Eltern
hören sich fürsorglich und fortschrittlich an: Dem Kind drohe im Elternhaus
"Mißhandlung oder Verwahrlosung"; die Erzieher hätten
"Untauglichkeit oder Unvermögen" bewiesen.
Allzuoft jedoch, befindet die Juristin Brita Sundberg-Weitman, nehmen die
Sozialämter "ganz normale Familienkonflikte und Entwicklungskrisen der
Kinder und Jugendlichen", manchmal sogar ihre eigenen
"diskriminierenden Vorurteile", zum Anlaß für die Verfügung, Kinder
aus dem Elternhaus zu reißen.
"Die Brutalität, mit der dabei Kinder und Eltern behandelt
werden", schrieb sie in der schwedischen Juristenzeitung, "ist so
unbeschreiblich, daß man zunächst kaum glaubt, daß das wahr sein kann."
Vor allem aber: Nur in ganz wenigen Fällen haben bisher in Schweden
Gutachter, Anwälte oder Ärzte die Allmacht der Sozialämter stoppen können; eine
einmal beschlossene Ausschaltung der Eltern gilt meist auf lange Zeit,
gleichgültig auf welche teilweise aberwitzigen Begründungen sie zurückgeht.
Nach dem Motto "Ohne Feuer auch kein Rauch", so die Erfahrung des
Rechtsanwalts Hane, bezweifeln Ausschüsse, Richter, Gutachter und selbst die
Anwälte der Eltern selten Motive und Berechtigung der sozialamtlichen Ein- und
Übergriffe. "Man will nicht wahrhaben, daß ein so schwerwiegender Beschluß
wie die Trennung von Eltern und Kindern aufgrund von Klatsch, Gerüchten, übler
Nachrede, Weltfremdheit, willkürlichem Gutdünken und Vorurteilen empfohlen und
gefaßt werden kann."
Das schlägt sich denn auch laut Sven Hessle, Forscher im
Familientherapie-Modellzentrum "Barnbyn Ska" und Vorsitzender des
Reichsverbandes zum Schutz der Familienrechte RFFR, in "einem düsteren
Weltrekord" nieder.
Fast 22 000 Kinder lebten in Schweden 1981 in "öffentlicher
Fürsorge", umgerechnet zehnmal mehr als in der Bundesrepublik. Für 12 378
Kinder, 5,7 Promille aller Unmündigen, war das Sorgerecht von Sozialausschüssen
und Gerichten zwangsweise dem Staat übertragen worden.
Besonders grotesk nimmt sich die Verstaatlichung des Sorgerechts im
schwedischen Sozialdienst im Vergleich zu den Nachbarländern aus, die sehr
ähnliche soziale Wertvorstellungen und Sozialeinrichtungen aufweisen: 1981
standen in Dänemark 710, in Finnland 552 und in Norwegen 163 Kinder und
Jugendliche unter öffentlicher Obhut.
Mit Erklärungen, weshalb in Schweden so unverhältnismäßig viele Kinder dem
Staat überstellt werden, tun sich Sozialpolitiker und Ministerialbeamte schwer.
Vernachlässigen schwedische Eltern ihre Kinder stärker als Eltern in
anderen Ländern? Prügeln sie häufiger, erziehen sie schlechter? Hessle verneint
solche Fragen und sieht die Ursache in einer obrigkeitsstaatlichen
Amtsanmaßung: "Der schwedische Sozialbetrieb streitet in hohem Maße den
Eltern die Fähigkeit ab, ihre Kinder zu erziehen."
Wacht Schweden besser über Kinderrechte und Kinderwohl als andere Länder?
Dem widersprechen die vielen Versager, die sich die fast allmächtigen
Sozialämter zuschulden kommen lassen.
Jahrelang klagte ein Vater beim zuständigen Stockholmer Sozialamt, seine
Tochter werde im Haus der Mutter von deren neuem Mann schwer mißhandelt. Die
Sozialassistenten glaubten ihm nicht: Im Sorgerechtszwist mit der Mutter war er
"als Erzieher untauglich" abgestempelt worden.
Die amtlich als tauglich eingestufte Mutter bestritt die Brutalitäten ihres
neuen Lebensgefährten und verhinderte damit die polizeiliche und ärztliche
Untersuchung der Tochter. Das Sozialamt blieb untätig - das Kind wurde von
seinem Stiefvater totgeprügelt.
Solches Versagen, stellte Richterin Sundberg-Weitman fest, geht auf
dieselbe Ursache zurück wie der leichtfertig beschlossene und exekutierte
Entzug des Sorgerechts: In der öffentlichen Kinder- und Jugendfürsorge
Schwedens, eines anerkannten Rechtsstaates, herrschen "Rechtsunsicherheit
und Willkür".
Die Voraussetzung dafür schuf der Gesetzgeber selbst. In der wohlgemeinten
Absicht, die "Effektivität" der Verwaltungen zu fördern, regelte er
ihre Kompetenzen nicht mit detaillierten Vorschriften, sondern durch
Generalklauseln.
Bereits das von 1960 bis Ende 1982 geltende Kinderfürsorgegesetz gab den
Sozialämtern einen breiten Ermessensspielraum. Ein Kind konnte auf Beschluß des
Sozialausschusses von seinen Eltern getrennt werden, falls "es zu Hause
mißhandelt oder so behandelt wird, daß seine körperliche oder seelische
Gesundheit bedroht oder seine Entwicklung aufgrund der Untauglichkeit oder des
Unvermögens der Eltern oder anderer Erzieher gefährdet wird."
Das seit 1982 geltende Jugendschutzgesetz leistet laut Sundberg-Weitman
"tragischen Verwaltungsübergriffen in noch höherem Ausmaß Vorschub".
Denn nun darf das Sozialamt ein Kind bereits dem Elternhaus wegnehmen, wenn
"mangelhaft erfüllte Sorgepflicht oder andere Umstände im Hause seine
Gesundheit oder Entwicklung gefährden".
Fazit der Richterin Sundberg-Weitman: "Der dem Gutdünken der
Sozialbeamten eingeräumte Spielraum gibt ihnen eine ungeheure und äußerst
gefährliche Macht: Teils kann Kindern, die zu Hause wirklich an Leib und Seele
gefährdet sind, der angebrachte Schutz vorenthalten, teils können Kinder aus
einem ordentlichen Elternhaus gerissen werden, weil die Eltern einer religiösen
Minorität angehören oder in ihren kulturellen oder intellektuellen Interessen
abweichende Neigungen aufweisen."
Das wird von der Sorgerechtsentzugspraxis bestätigt. Die Sozialämter, so
die Erfahrung des Familientherapeuten Sven Hessle, sprechen damit vor allem
vier Gruppen das erzieherische Vermögen ab:
·
Alleinstehenden
oder geschiedenen Müttern, die sich bei unvermeidlich auftretenden Problemen
selbst rat- und hilfesuchend an die Sozialämter wenden;
·
-Großeltern,
die bei Tod oder Unvermögen (etwa Krankheit) der Eltern deren Kinder versorgen
wollen, mit der stereotypen Begründung, sie seien zu alt;
·
Eltern mit
exzentrischem Auftreten oder eigenwilliger Persönlichkeit;
·
Familien, in
denen beide oder ein Erzieher ausländischer Herkunft sind.
Eltern ausländischer Herkunft laufen besonders hohe Gefahr, daß ihre Kinder vom
Sozialamt abgeholt werden. 46 Prozent aller in Stockholm unter öffentliche
Kuratel gestellten Kinder, ermittelte Forscher Hessle, haben
"Einwanderereltern".
Im September 1979 zerrten Sozial- und Polizeibeamte, so erinnert sich die
aus Finnland stammende geschiedene Journalistin Eva Aminoff, ihren "wild
schreienden und kämpfenden Sohn" Alexander, 10, aus der Käppala-Schule in
Stockholm und brachten ihn zur "Beobachtung" in eine Kinderklinik.
Einen Monat später wurde der Mutter das Sorgerecht mit der Begründung
entzogen, Alexander weise "ernste Gefühlsstörungen" auf, die
"auf seine Kindheit zurückzuführen sind". Und: "Die Beziehung
zwischen Eva und Alexander Aminoff ist dergestalt, daß sie auf die seelische
Gesundheit Alexanders in hohem Maße eine negative Einwirkung hat."
In ihrem Gutachten stempelten die Sozialbeamten Eva aber auch mit
sachfremden Begründungen als Rabenmutter ab. Wortreich klagten sie über eine
von ihr für die finnische Frauenzeitschrift "Joana" verfaßte
Artikelserie: "Die Artikel gaben ein grob entstellendes Bild von der
Inverwahrungsnahme Alexanders und setzten Schwedens soziale Behörden im
allgemeinen und dieses Sozialamt im besonderen schierer Verleumdung aus."
Die schwedische Botschaft in Helsinki schlug bei der schwedischen
Einwanderungsbehörde Alarm.
Im November floh der Zehnjährige mit Hilfe der Mutter nach Helsinki in ein
Krankenhaus. Ein Quartett schwedischer Sozialbeamter holte ihn zurück.
Der Justizombudsmann in Stockholm, durch zwei Anzeigen aktiviert, urteilte,
die Sozialhäscher hätten "die zwischen den nordischen Ländern geltenden
gesetzlichen Auslieferungsregeln nicht beachtet", sprach die Beamten
gleichwohl von jeder Verantwortung frei, weil sie in dem guten Glauben
gehandelt hätten, "die ergriffene Maßnahme sei rechtens", so daß
ihnen eine "absichtliche Freiheitsberaubung" nicht angelastet werden
könne.
Zehn Tage danach verhängte das Sozialamt totale Kontaktsperre zwischen
Mutter und Sohn. "Seither ist mein Sohn weg", klagte Eva Aminoff:
"Ich darf ihn nicht besuchen oder anrufen, ihm keine Zeile schreiben oder
Geschenke schicken."
Die Verwaltungsgerichte, die früher nur bei Einspruch der Eltern, heute
immerhin in jedem Fall über den Sorgerechtsentzug zu entscheiden haben - in der
Regel aber nachträglich -, sind keine geeigneten Organe, sozialamtliche
Fehlentscheidungen zu korrigieren.
Ministerialdirektor Lars Grönwall, Vorsitzender der von der Regierung zur
Überprüfung der neuen Sozialdienst- und Jugendfürsorgegesetzes eingesetzten
Sozialkommission: "In den Verwaltungsgerichten sitzen gewiß tüchtige
Richter. Aber die allermeisten sind Steuerexperten und haben mit sozialen
Problemen wenig Erfahrung."
Im August 1978 suchte die Familie Schöön für ihren neun Monate alten Sohn
Sven Hilfe im Krankenhaus von Malmö: Der Kleine nahm nicht zu.
Die Ärzte hielten einen blauen Fleck am Arm des Kleinkindes für ein
mögliches Anzeichen von Mißhandlung. Sie machten beim zuständigen Sozialamt 4
in Malmö Meldung.
Nach sofort verordneter und kurze Zeit später vom Verwaltungsgericht
bestätigter Übernahme in die staatliche Obhut wurde Sven zunächst in einem
Kinderheim, dann in einem ersten und schließlich, anderthalb Jahre alt, in
einem zweiten Pflegeelternhaus untergebracht.
Die in der Zwischenzeit angestellten Ermittlungen entlasteten die Eltern
Schöön von jedem Verdacht, ihren Sohn mißhandelt zu haben. Und nach langwierigen
Analysen wurde auch die Ursache der weiterhin unnormal niedrigen
Gewichtszunahme festgestellt: Sven litt an einer Allergie gegen Kuhmilch.
Im Herbst vergangenen Jahres hob folgerichtig das Malmöer
Oberverwaltungsgericht den Sorgerechtsentzug auf, und das vom Sozialausschuß 4
angerufene Reichsverwaltungsgericht verwarf den Revisionsantrag.
Doch Sven kehrte keinesfalls ins Elternhaus zurück. Denn, so das Sozialamt,
es bestehe die "Gefahr, daß Sven körperlich und seelisch Schaden nimmt,
falls er aus dem Pflegeelternhaus gerissen wird". Das Verwaltungsgericht
stimmte zu.
Fahrlässig handeln die diensteifrigen Sozialämter des öfteren bei der
Auswahl von Pflegestätten, in die der Staat die den Eltern weggenommenen Kinder
gibt.
Mikael Laveholt, 7, etwa war von seinem Großvater eigenmächtig aus dem
Pflegeelternheim Gut Ekeby geholt worden, in das ihn die Uppsalaer
Sozialverwaltung gesteckt hatte. Auf Ekeby aber, so klagte der Großvater des
Kindes, verkomme der Junge.
Auch die einflußreiche Kinderrechtsschutzvereinigung Bris protestierte.
Zwei Bris-Mitarbeiter berichteten nach einer Inspektion auf dem Gut: "Das
Haus war unglaublich verdreckt und unordentlich, der hygienische Zustand in
Küche, Bad und Toilette unter aller Kritik. Bei unserem Besuch lagen überall im
Hause Bierkästen, Bierdosen, Wein- und Schnapsflaschen herum."
An die 30 unter staatliche Kuratel gestellte Kinder hatte die
Sozialverwaltung in diesem verwahrlosten Haushalt untergebracht, darunter
epileptische und körperbehinderte Kinder. Die versoffenen Pflegeeltern
bestritten ihren Lebensunterhalt allein mit den Unterhaltsbeiträgen, fast 1000
DM pro Monat und Kind, die ihr die Uppsalaer Sozialverwaltung für die
Fürsorgeverwahrung der Kinder bezahlte. Als seine Beschwerden nichts fruchteten,
nahm der Großvater das Recht in eigene Hände.
Dafür wurde er auf Betreiben der Sozialverwaltung und des von ihr
mobilisierten Staatsanwalts vom Oberlandesgericht wegen "Eigenmächtigkeit
mit einem Kind" verurteilt.
Ekeby ist kein Einzelfall. Unerklärlich scheint der sozialamtliche Eifer,
Kinder unter Berufung auf das "Kindeswohl" aus angeblich
"gefährlichen" Elternhäusern zu reißen, und geradezu unmenschlich
erscheint die dabei entwickelte Willkür angesichts der Folgen für die Kinder
selbst.
Die allermeisten Kinder werden bei Pflegeeltern untergebracht. Derzeit
leben bereits rund 17 000 Kinder und Jugendliche in Pflegeelternfamilien.
Dabei ist der Nutzen der "Pflegeelternfürsorge" laut Mikael
Bohman, Professor für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Universitätsklinik
in Umea, längst "grundsätzlich fragwürdig". Bohmann beobachtete und
verglich die Entwicklung von drei Gruppen von Kindern, die alle im ersten
Lebensjahr von ihren Eltern getrennt wurden:
·
in
"stabilen Familien" und daher unter "günstigen
Voraussetzungen" dauerhaft untergebrachte Pflegekinder;
·
Kinder, die
nach kurzer Unterbringung bei Pflegeeltern ins Elternhaus zurückkehrten;
·
vom
Stockholmer Adoptionsamt vermittelte Adoptivkinder.
Bereits im Alter von 15 Jahren ergab sich laut Bohman "mit
wünschenswerter Deutlichkeit, daß die Unterbringung bei Pflegeeltern ein
erhöhtes Risiko für eine schlechte soziale Anpassung in den Wachstumsjahren zur
Folge hatte".
Als Dreiundzwanzigjährige schließlich fielen die Pflegekinder gegenüber den
Kindern aus den beiden Vergleichsgruppen wie den schwedischen
Durchschnittskindern durch eine doppelt so hohe Verbrechens- und
Alkoholmißbrauchrate auf. Für den Anwalt Lennart Hane, der in seinem langen
Kampf gegen "die Verstaatlichung unserer Kinder" einschlägige
Erfahrungen gesammelt hat, gibt es für die Beibehaltung der Institution
Pflegeeltern einen simplen Grund: Die Aufnahme von Pflegekindern ist oft pures
Geschäft.
Die Entschädigung für diese Eltern steht im groben Mißverhältnis zu Steuerfreibeträgen,
Kindergeld und anderen Beihilfen für Kinderfamilien. Zwischen 1000 und 2000
Mark pro Kind und Monat, 70 Prozent davon steuerfrei, sind gängige
Entschädigungssätze. Viele Pflegeeltern haben daher aus ihrer Tätigkeit längst
einen Full-time-Job gemacht.
Sie können davon bequemer leben als viele Schweden von ihrer Arbeit. Henk
van der Meer in Tidaholm und seine Frau etwa erhielten für vier staatlich
überstellte Pflegekinder über 20 000 Kronen pro Monat, in den Augen des
Pflegevaters eine "angemessene Bezahlung".
Selbst van der Meer aber ist entsetzt darüber, wie die Sozialämter die den
Eltern weggenommenen Kinder öfters anschließend "versteigern". Manche
Gemeinde bietet ihm 600 Kronen pro Kind und Tag. "Man muß schon mutig
sein, ein Angebot über eine Viertel Million Kronen pro Jahr
auszuschlagen."
Wenn Kinder einmal bei Pflegeeltern untergebracht sind, scheinen die
Sozialbehörden ihre Aufsichtspflicht so leicht zu nehmen, daß Anwalt Hane das
böse Wort vom "Kinder-Gulag im Sozialstaat Schweden" prägte, in dem
die einmal ausgewählten Opfer willkürlich herumgereicht werden. Manche Kinder,
so gab die Stockholmer Sozialverwaltung zu, durchlaufen in ihrer Jugend mehr
als 20 Pflegeelternheime, oft keineswegs geeignete.
Trauriges Beispiel: Jahrelang heuerten die Sozialämter in mehreren
Stockholmer Vororten einen Mann als Pflegevater an, der verdächtig war, sich an
seinen Schützlingen sexuell zu vergehen. Rund ein Dutzend Kinder unter
staatlicher Fürsorge wanderten seit 1975 durch sein Haus, mehrere davon,
Mädchen wie Jungen, auch durch sein Bett, gestand er, nachdem die
Staatsanwaltschaft endlich Anklage erhoben hatte. Das Amtsgericht in Solna
verurteilte ihn wegen Unzucht mit Minderjährigen.
Die beteiligten Gemeinden und ihre Sozialämter erhielten von dem für die
Aufsicht zuständigen Regierungsbezirksdirektorat den Verweis, ihre
Verfahrungsweise bei der Suche nach einem Pflegeelternheim habe "im
aktuellen Fall Mängel aufgewiesen", was aber im Hinblick auf die
schwierige Lage der Kinder- und Jugendfürsorge im Bezirk Stockholm
"teilweise verständlich" sei. Der ebenfalls bemühte Justizombudsman
gab sich mit dieser Kritik und Selbstkritik zufrieden.
So sind auch Klagen von Eltern, denen das Sorgerecht für ihre Kinder
aberkannt wurde, beim Justizombudsman meist fruchtlos. Diese Institution, mit
der sich Schweden in aller Welt brüstet, hat ihre Rolle als "Klagemauer
der Bürger" und Wachhund gegen Behördenwillkür und -unrecht längst
eingebüßt. Lediglich einmal in den vergangenen Jahren tadelte der Ombudsman das
Vorgehen eines Stockholmer Sozialamtes. Da allerdings ließen sich Anmaßung und
Brutalität nicht beschönigen. Doch selbst in diesem Fall begnügte sich der
oberste Justizwächter mit einigen unverbindlich kritischen Anmerkungen.
Solbritt Lakhampal, 44, packte gerade ihre Sachen, um mit dem neugeborenen
Sohn Alexander, ihrem vierten Kind in zweiter Ehe, die Frauenklinik am
Universitätskrankenhaus Huddinge Sjukhus zu verlassen. Da erschienen die
Sozialinspektorin Lena Andersson und der Arzt Peter Molin von der Zentrale für
psychiatrische Kinder- und Jugendfürsorge im Stockholmer Vorort Skärholmen. Der
Arzt herrschte die Mutter an: "Du darfst dein Kind nicht mitnehmen."
Die Sozialbeamtin erklärte, der Ausschuß des Stockholmer Sozialamtes 12
habe verfügt, das Kind in die Gesellschaftsfürsorge zu übernehmen und seinen
künftigen Aufenthaltsort geheimzuhalten. Deshalb sei der Mutter vorsorglich
auch gleich Besuchsverbot erteilt worden.
Solbritt: "Ich brach zusammen, schrie und heulte, die Klinikärzte protestierten.
Alles vergeblich." Die Sozialhelfer nahmen den Säugling mit.
Alexander kam erst in ein Kleinkinderheim, zwei Wochen später zu einer kinderlosen Familie in Kalmar, 300 Kilometer von Stockholm entfernt.
Die Gründe für die Maßnahmen sind absurd: Solbritt hatte sich wegen ihrer
unerwarteten Schwangerschaft ratsuchend an ein Krankenhaus gewandt, ob wegen
ihres Alters vielleicht eine Abtreibung angebracht sei. Das Krankenhaus
benachrichtigte pflichtgemäß das zuständige Sozialamt über dieses Gespräch.
Das Sozialamt 12 wiederum beauftragte die Inspektorin Andersson, ein
Gutachten über die werdende Mutter anzufertigen.
Und die Sozialbeamtin kam zu dem erstaunlichen Schluß, Solbritt Lakhampal,
Kindergärtnerin von Beruf, sei als asozial einzustufen. Denn: Für das Sozialamt
sei es bislang unmöglich gewesen, mit dieser Familie "eine Zusammenarbeit
zu finden". Schuld daran sei "Frau Lakhampals absolute Überzeugung,
daß ihre intellektuelle Überlegenheit wie die ihrer Kinder die Familie zu einer
Sonderstellung berechtigt".
Selbst dem Sozialamt schien dieses Gutachten zu dürftig, um daraufhin der
Mutter das Sorgerecht für ihr noch Ungeborenes abzuerkennen. Also bestellte das
Amt eine weitere Expertise - bei seinem medizinischen Ratgeber, dem Oberarzt Peter
Molin.
Der hatte Mutter und Familie zwar nur selten getroffen und sich dabei, wie
die Ärztekammer später rügte, keine oder nur schlampige Aufzeichnungen gemacht.
Aber das hielt ihn keineswegs von der Diagnose ab, daß "die Mutter seit
langer Zeit an einer ernsthaften seelischen Krankheit leidet, für die es
derzeit weder medizinische, psychotherapeutische oder soziale Methoden der
Behandlung gibt".
Das weitere Handeln des Sozialamtes 12 und der Beihilfe des Zentralamtes
der Stockholmer Sozialbehörde kam offenem Hohn auf das schwedische Rechtswesen
gleich. Mit vielerlei Tricks unterliefen die Sozialbeamten insgesamt sieben
Gerichtsurteile aller Instanzen, den Sorgerechtsentzug aufzuheben und Alexander
seiner Mutter zurückzugeben. Erst nach zweieinhalb Jahren kam der Junge in sein
Elternhaus zurück.
Angesichts eines Rechtswesens, mit dem die Sozialbehörden ebenso
willkürlich umspringen wie mit den Eltern, suchen Vater Lilja und Anwalt Hane
nun Hilfe außerhalb der Grenzen des totalen Sozialstaates. Sie wollen zusammen
mit der Stiftung "Familjekampanj", die seit langem den "vom
Steuer- bis ins Sozialrecht extrem familien- und kinderfeindlichen Staat"
bekämpft, die Zwangskassierung von Alan Lilja vor die Europäische
Menschenrechtskommission bringen. Stiftungsvorsitzende Katarina Runske:
"Wir haben keinen Verfassungsgerichtshof. Straßburg ist unser letzter
Strohhalm."
Zuversichtlich ist die Stiftung aber nicht. Nachdem sich die Beschwerden
von Bürgern in den vergangenen Jahren gehäuft haben, ernannte Stockholm als
Beauftragten, über dessen Schreibtisch die in Straßburg anhängigen Klagen
laufen, keineswegs einen unabhängigen Richter, sondern Hans Danelius,
Rechtschef und Rechtsberater im Außenministerium und eifriger Verteidiger der
geltenden Sozial-Rechtsauffassung.
Danelius erklärte unverblümt, Menschenrechts-Konventionen wie die des
Europarats von 1950 und die der Uno von 1966 seien "für schwedische
Gerichte nicht verbindlich. Sie sollen von schwedischen Gerichten nicht
angewandt werden. Das ist unsere Einstellung zu allen internationalen
Abkommen."
Europäischer
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
Schweden im europäischen
Gericht der menschlichen Rechte