Drei mal vier ist elf
Von
Michael Fröhlingsdorf
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This
article was previously published in DER SPIEGEL, No. 47; NKMR's Comments The women
- Monika - is a very simple person but there is no law allowing clever people
to take over the children of simple people. It is exactly this C_R_I_M_E the
German public closes their eyes for, as it is a class crime, committed by the
upper classes against the lower classes. In In SOU 2000:77 there is a proposed
Bill that will allow children who have been in foster care for more than two
years to be adopted by the foster parents. Professional women will then be
able to take over poorer women's children. |
Ein Wolfsburger Richter hat einer jungen
Frau noch vor der Geburt ihrer Tochter das Sorgerecht entzogen - weil sie
angeblich zu dumm ist, das Kind zu erziehen. Gegen die
rechtlich fragwürdige Entscheidung wehren sich die Mutter und ihr Ehemann.
Der
Weg in die Welt ist für Anna-Maria kurz und unkompliziert. Einige Minuten nach
16 Uhr betritt Monika K., ihre Mutter, den Kreißsaal. Knapp dreieinhalb Stunden
und wenige Presswehen später ist alles geschafft: 3650 Gramm schwer, 50
Zentimeter groß, schwarze, dünne Haare, der Säugling liegt zufrieden an der
Brust und saugt die erste Muttermilch. "Nr. 161" war eine
"Spontangeburt ohne Komplikationen", notiert der Gynäkologe Hendrik
de Haan am 16. Oktober, 19.25 Uhr, ins Geburtsbuch des Krankenhauses im
niedersächsischen Wittingen, Kreis Gifhorn.
Der weitere Lebensweg Anna-Marias dagegen wird wohl - das zeichnet sich schon
heute, knapp sechs Wochen später, ab - ziemlich mühsam und kompliziert. Denn
die Muttermilch ist vorerst eines der letzten Dinge, die Monika, 23, eine
stämmige, blonde Frau, ihrem Kind geben darf. Ein Richter am Amtsgericht
Wolfsburg hat ihr vorläufig das Sorgerecht für ihre Tochter entzogen, schon
bevor diese geboren war.
Anna-Maria
wird somit zu einer Art staatlich verordnetem Waisenkind, soll in einer
Pflegefamilie aufwachsen und möglicherweise adoptiert werden. Ihren knapp
zweijährigen Bruder Jan, der bereits in einer Pflegefamilie lebt und den die
Mutter monatelang nicht sehen durfte, wird Anna-Maria vielleicht nicht einmal
kennen lernen. Monika ist verzweifelt: "Ich fühle mich wie eine
Leihmutter."
Angeblich
droht dem Baby Gefahr durch seine Mutter. Die Bedrohung war nach Ansicht des
Familiengerichts so groß, dass die Sorgerechtsentscheidung in einem
Eilverfahren getroffen wurde - nach Angaben von Monikas Anwältin ohne eine
ordnungsgemäße Anhörung der Mutter und ihres Ehemannes. Beides soll nun in
einer weiteren Verhandlung im Dezember nachgeholt werden. Doch an der
Entscheidung wird das, vermutet Monika, nichts mehr ändern.
Dabei
ist Monika weder gewalttätig noch etwa eine Kinderschänderin, sondern eine
"liebevolle Mutter".
Zu
diesem Schluss kommt selbst ein Gutachten, das das Gericht in Auftrag gegeben
hat. Auch die Gefahr, dass Monika ihren Nachwuchs verwahrlosen lässt, den
Kindern nichts zu essen gibt oder sie einsperrt, ist gering. Im Gegen- teil:
Die Aktenlage zeugt von mütterlicher Fürsorge. So hat Monika bei ihren beiden
Kindern keine Vorsorge-, keine Früherkennungsuntersuchung ausgelassen. Die
junge Frau ist weder drogenabhängig, was Richter häufig zum Anlass nehmen
einzuschrei- ten, noch ist sie psychisch schwer krank.
Nein
- Monika ist zu dumm. Oder besser: Der Staat hält sie für zu dumm. Mit einem
Intelligenzquotienten (IQ) von 56 erfülle sie nicht die Voraussetzungen für
eine "eigenverantwortliche Erziehung und Betreuung" ihrer Kinder.
"Unverschuldetes Versagen", lautet der juristische Terminus in dem
Gerichtsbeschluss vom 16. August.
Rund
7500-mal haben Richter im vorigen Jahr Eltern aus unterschiedlichen Gründen
unter Berufung auf die einschlägigen Paragrafen 1666 und 1666 a des
Bürgerlichen Gesetzbuchs zwangsweise das Sorgerecht entzogen. Fälle wie der von
Monika, bei denen es an der Intelligenz mangelt, werden nicht gesondert erfasst
und sind kaum wissenschaftlich untersucht. Doch gerade sie bringen den Staat in
ein Dilemma: Wie weit darf er sich in das Leben seiner Bürger einmischen? Wie
lässt sich die Erziehungsfähigkeit der Eltern überhaupt beurteilen? Wo beginnt
und wo endet der verfassungsmäßig garantierte Schutz der Familie?
Aus
Sicht des Jugendamts Gifhorn hat Monika den Anspruch auf diesen Schutz fürs
Erste verloren. Die Beamten stufen sie als einen der typischen hoffnungslosen
Fälle ein - was angesichts ihrer Biografie vielleicht auch nicht verwunderlich
ist.
Aufgewachsen
ist Monika mit fünf älteren und zwei jüngeren Geschwistern. Der Vater sei, sagt
sie, alkoholkrank gewesen und habe die Kinder geschlagen. Erst ist er selten zu
Hause, schließlich ganz fort. Die Mutter, Helga S., Sozialhilfeempfängerin,
wirkt überfordert, ungepflegt, dominant. Ärger mit dem Jugendamt hat Helga S.
reichlich in all den Jahren, unter anderem wegen Tochter Monika.
Die
kommt ins Heim, wechselt nach dem dritten Schuljahr auf die Sonderschule für
Lernbehinderte, läuft weg und kehrt schließlich zu ihrer Mutter zurück. Inzest
und Vergewaltigung kommen in der Familie vor. Die neunjährige Monika wird Opfer
eines ihrer Brüder, wie sie selbst als Erwachsene später Freunden erzählt. Das
Urteil der Behörde über Kindheit, Jugend, Monikas Leben und Familie: "desolat".
Darf
so jemand Kinder erziehen?
"Sorgerechtsentzüge
gibt es vor allem bei unteren sozialen Schichten", sagt der Bielefelder
Psychologieprofessor Uwe-Jörg Jopt. Das Dilemma: Einerseits sind die
Jugendämter verpflichtet, Eltern bei Erziehungsproblemen zu unterstützen,
andererseits müssen sie über den Schutz von Kindern und Jugendlichen wachen.
Auch
für Monika gab es kein Entrinnen vor dem Jugendamt. Im Frühjahr vergangenen
Jahres war es so weit, Sohn Jan war gerade drei Monate alt, sein Vater verschwand.
Monikas Mutter hatte bei einem Versandhandel Möbel bestellt und dabei den Namen
ihrer Tochter als Kundin angegeben - ohne deren Wissen.
Als
der Schwindel aufflog, zeigte Monika ihre eigene Mutter an, die daraufhin wegen
Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt wurde.
Gleichzeitig informierte ein Strafrichter das Familiengericht: Eine Überprüfung
der familiären Situation sei dringend angeraten. Monika, damals 21, habe einen
kleinen Sohn und sei möglicherweise überfordert, schrieb der Richter aus der
Ferne.
Daraufhin
setzte sich im Kreishaus Gifhorn die Jugendhilfe-Maschinerie in Bewegung. Im
April 2001 schickte die Behörde zweimal einen Mitarbeiter in die Familie, in
der Monika damals zusammen mit ihrem Sohn Jan, ihrer Mutter und mehreren ihrer
Geschwister lebte. Das Ergebnis war beide Male das Gleiche: die Wohnung in
desolater Unordnung, der kleine Jan aber immerhin in einem "angemessenen
Pflege- und Ernährungszustand".
Anfang
Mai 2001 schaltete die Behörde das Wolfsburger Familiengericht ein. Der Richter
beauftragte eine Gutachterin, die Erziehungsfähigkeit von Monika zu beurteilen.
Doch die Sachverständige konzentrierte sich zunächst stark auf Äußerlichkeiten.
Das Tischtuch sei "außerordentlich schmutzig gewesen, ebenso wie das
darauf herumstehende Geschirr und der überdimensionierte volle
Aschenbecher", notierte sie nach ihrem ersten Besuch.
Als
die Psychologin schließlich mit einem Standardtest die Intelligenz der Mutter
prüfte, versagte Monika. Sie sei nervös gewesen, habe gewusst, dass sie sich
schlecht schlage, sagt Monika heute rückblickend. Das Ergebnis lautete dann
auch: "schwere geistige Behinderung". Lesen und schreiben könne die
junge Mutter nur mühsam, beim Rechnen reiche es lediglich zum Addieren und Subtrahieren.
Anzumerken sei, dass Monika "eine Analoguhr nicht ablesen kann und zur
Berechnung von 3 mal 4 beide Hände und mehrere Minuten mit dann falschem
Ergebnis (= 11) benötigt", hielt die Gutachterin am 2. August 2001 fest.
Mit diesem Resultat war Monikas Erziehungsfähigkeit dahin.
Zu
Recht? Was sind die Kriterien? Müssen Eltern wirklich unbedingt das kleine
Einmaleins können, damit man ihnen ihre Kinder lässt? Oder könnte man ihnen
nicht vielleicht helfen? Die Kinder in der Familie belassen und regelmäßig
Unterstützung gewähren?
Ohnehin
sind solche Intelligenztests in der Wissenschaft umstritten. "Alleine
sagen sie wenig über das Vorliegen einer geistigen Behinderung aus", sagt
der Psychologe Markus Nauheim aus Montabaur. Notwendig sei es auch, bei den
Tests die soziale Kompetenz zu berücksichtigen.
Die
Alltagstauglichkeit von Monika sei jedenfalls "in keinerlei
Beziehung" berücksichtigt worden, steht für ihren Frauenarzt de Haan fest,
der die junge Mutter seit sechs Jahren kennt. "Sollte man nicht alle
Jugendlichen mit 15 Jahren bezüglich ihres Intelligenzquotienten untersuchen,
um ihnen im Voraus mitzuteilen, ob ihnen ihre Kinder später entzogen
würden?", fragt der Mediziner in einem wütenden Brief an das Jugendamt.
Auch einen zweiten Test, der das Ergebnis des ersten überprüfen würde, gab es
bei Monika bislang nicht.
Drei mal vier ist elf (2). Von Michael
Fröhlingsdorf