JUSTIZ 

Drei mal vier ist elf

Von Michael Fröhlingsdorf

 

 

 

 

 

This article was previously published in DER SPIEGEL, No. 47; Nov. 18, 2002.

NKMR's Comments

The women - Monika - is a very simple person but there is no law allowing clever people to take over the children of simple people. It is exactly this C_R_I_M_E the German public closes their eyes for, as it is a class crime, committed by the upper classes against the lower classes.

 

In Sweden we have had the same scenario for years. In the European Court case, Olsson v. Sweden, the social services found the Olsson family to be of low intellect. The family's lawyer, Mrs Siv Westerberg, also a medical physician, however did not share the views of the social workers. She had the Olsson parents do an intelligence test, which showed that they were of normal intelligence.

In SOU 2000:77 there is a proposed Bill that will allow children who have been in foster care for more than two years to be adopted by the foster parents. Professional women will then be able to take over poorer women's children.

 

 

 

 

Ein Wolfsburger Richter hat einer jungen Frau noch vor der Geburt ihrer Tochter das Sorgerecht entzogen - weil sie angeblich zu dumm ist, das Kind zu erziehen. Gegen die rechtlich fragwürdige Entscheidung wehren sich die Mutter und ihr Ehemann.

 

Der Weg in die Welt ist für Anna-Maria kurz und unkompliziert. Einige Minuten nach 16 Uhr betritt Monika K., ihre Mutter, den Kreißsaal. Knapp dreieinhalb Stunden und wenige Presswehen später ist alles geschafft: 3650 Gramm schwer, 50 Zentimeter groß, schwarze, dünne Haare, der Säugling liegt zufrieden an der Brust und saugt die erste Muttermilch. "Nr. 161" war eine "Spontangeburt ohne Komplikationen", notiert der Gynäkologe Hendrik de Haan am 16. Oktober, 19.25 Uhr, ins Geburtsbuch des Krankenhauses im niedersächsischen Wittingen, Kreis Gifhorn.


Der weitere Lebensweg Anna-Marias dagegen wird wohl - das zeichnet sich schon heute, knapp sechs Wochen später, ab - ziemlich mühsam und kompliziert. Denn die Muttermilch ist vorerst eines der letzten Dinge, die Monika, 23, eine stämmige, blonde Frau, ihrem Kind geben darf. Ein Richter am Amtsgericht Wolfsburg hat ihr vorläufig das Sorgerecht für ihre Tochter entzogen, schon bevor diese geboren war.

 

Anna-Maria wird somit zu einer Art staatlich verordnetem Waisenkind, soll in einer Pflegefamilie aufwachsen und möglicherweise adoptiert werden. Ihren knapp zweijährigen Bruder Jan, der bereits in einer Pflegefamilie lebt und den die Mutter monatelang nicht sehen durfte, wird Anna-Maria vielleicht nicht einmal kennen lernen. Monika ist verzweifelt: "Ich fühle mich wie eine Leihmutter."

 

Angeblich droht dem Baby Gefahr durch seine Mutter. Die Bedrohung war nach Ansicht des Familiengerichts so groß, dass die Sorgerechtsentscheidung in einem Eilverfahren getroffen wurde - nach Angaben von Monikas Anwältin ohne eine ordnungsgemäße Anhörung der Mutter und ihres Ehemannes. Beides soll nun in einer weiteren Verhandlung im Dezember nachgeholt werden. Doch an der Entscheidung wird das, vermutet Monika, nichts mehr ändern.

 

Dabei ist Monika weder gewalttätig noch etwa eine Kinderschänderin, sondern eine "liebevolle Mutter".

 

Zu diesem Schluss kommt selbst ein Gutachten, das das Gericht in Auftrag gegeben hat. Auch die Gefahr, dass Monika ihren Nachwuchs verwahrlosen lässt, den Kindern nichts zu essen gibt oder sie einsperrt, ist gering. Im Gegen- teil: Die Aktenlage zeugt von mütterlicher Fürsorge. So hat Monika bei ihren beiden Kindern keine Vorsorge-, keine Früherkennungsuntersuchung ausgelassen. Die junge Frau ist weder drogenabhängig, was Richter häufig zum Anlass nehmen einzuschrei- ten, noch ist sie psychisch schwer krank.

 

Nein - Monika ist zu dumm. Oder besser: Der Staat hält sie für zu dumm. Mit einem Intelligenzquotienten (IQ) von 56 erfülle sie nicht die Voraussetzungen für eine "eigenverantwortliche Erziehung und Betreuung" ihrer Kinder. "Unverschuldetes Versagen", lautet der juristische Terminus in dem Gerichtsbeschluss vom 16. August.

 

Rund 7500-mal haben Richter im vorigen Jahr Eltern aus unterschiedlichen Gründen unter Berufung auf die einschlägigen Paragrafen 1666 und 1666 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zwangsweise das Sorgerecht entzogen. Fälle wie der von Monika, bei denen es an der Intelligenz mangelt, werden nicht gesondert erfasst und sind kaum wissenschaftlich untersucht. Doch gerade sie bringen den Staat in ein Dilemma: Wie weit darf er sich in das Leben seiner Bürger einmischen? Wie lässt sich die Erziehungsfähigkeit der Eltern überhaupt beurteilen? Wo beginnt und wo endet der verfassungsmäßig garantierte Schutz der Familie?

 

Aus Sicht des Jugendamts Gifhorn hat Monika den Anspruch auf diesen Schutz fürs Erste verloren. Die Beamten stufen sie als einen der typischen hoffnungslosen Fälle ein - was angesichts ihrer Biografie vielleicht auch nicht verwunderlich ist.

 

Aufgewachsen ist Monika mit fünf älteren und zwei jüngeren Geschwistern. Der Vater sei, sagt sie, alkoholkrank gewesen und habe die Kinder geschlagen. Erst ist er selten zu Hause, schließlich ganz fort. Die Mutter, Helga S., Sozialhilfeempfängerin, wirkt überfordert, ungepflegt, dominant. Ärger mit dem Jugendamt hat Helga S. reichlich in all den Jahren, unter anderem wegen Tochter Monika.

 

Die kommt ins Heim, wechselt nach dem dritten Schuljahr auf die Sonderschule für Lernbehinderte, läuft weg und kehrt schließlich zu ihrer Mutter zurück. Inzest und Vergewaltigung kommen in der Familie vor. Die neunjährige Monika wird Opfer eines ihrer Brüder, wie sie selbst als Erwachsene später Freunden erzählt. Das Urteil der Behörde über Kindheit, Jugend, Monikas Leben und Familie: "desolat".

 

Darf so jemand Kinder erziehen?

 

"Sorgerechtsentzüge gibt es vor allem bei unteren sozialen Schichten", sagt der Bielefelder Psychologieprofessor Uwe-Jörg Jopt. Das Dilemma: Einerseits sind die Jugendämter verpflichtet, Eltern bei Erziehungsproblemen zu unterstützen, andererseits müssen sie über den Schutz von Kindern und Jugendlichen wachen.

 

Auch für Monika gab es kein Entrinnen vor dem Jugendamt. Im Frühjahr vergangenen Jahres war es so weit, Sohn Jan war gerade drei Monate alt, sein Vater verschwand. Monikas Mutter hatte bei einem Versandhandel Möbel bestellt und dabei den Namen ihrer Tochter als Kundin angegeben - ohne deren Wissen.

 

Als der Schwindel aufflog, zeigte Monika ihre eigene Mutter an, die daraufhin wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt wurde. Gleichzeitig informierte ein Strafrichter das Familiengericht: Eine Überprüfung der familiären Situation sei dringend angeraten. Monika, damals 21, habe einen kleinen Sohn und sei möglicherweise überfordert, schrieb der Richter aus der Ferne.

 

Daraufhin setzte sich im Kreishaus Gifhorn die Jugendhilfe-Maschinerie in Bewegung. Im April 2001 schickte die Behörde zweimal einen Mitarbeiter in die Familie, in der Monika damals zusammen mit ihrem Sohn Jan, ihrer Mutter und mehreren ihrer Geschwister lebte. Das Ergebnis war beide Male das Gleiche: die Wohnung in desolater Unordnung, der kleine Jan aber immerhin in einem "angemessenen Pflege- und Ernährungszustand".

 

Anfang Mai 2001 schaltete die Behörde das Wolfsburger Familiengericht ein. Der Richter beauftragte eine Gutachterin, die Erziehungsfähigkeit von Monika zu beurteilen. Doch die Sachverständige konzentrierte sich zunächst stark auf Äußerlichkeiten. Das Tischtuch sei "außerordentlich schmutzig gewesen, ebenso wie das darauf herumstehende Geschirr und der überdimensionierte volle Aschenbecher", notierte sie nach ihrem ersten Besuch.

 

Als die Psychologin schließlich mit einem Standardtest die Intelligenz der Mutter prüfte, versagte Monika. Sie sei nervös gewesen, habe gewusst, dass sie sich schlecht schlage, sagt Monika heute rückblickend. Das Ergebnis lautete dann auch: "schwere geistige Behinderung". Lesen und schreiben könne die junge Mutter nur mühsam, beim Rechnen reiche es lediglich zum Addieren und Subtrahieren. Anzumerken sei, dass Monika "eine Analoguhr nicht ablesen kann und zur Berechnung von 3 mal 4 beide Hände und mehrere Minuten mit dann falschem Ergebnis (= 11) benötigt", hielt die Gutachterin am 2. August 2001 fest. Mit diesem Resultat war Monikas Erziehungsfähigkeit dahin.

 

Zu Recht? Was sind die Kriterien? Müssen Eltern wirklich unbedingt das kleine Einmaleins können, damit man ihnen ihre Kinder lässt? Oder könnte man ihnen nicht vielleicht helfen? Die Kinder in der Familie belassen und regelmäßig Unterstützung gewähren?

 

Ohnehin sind solche Intelligenztests in der Wissenschaft umstritten. "Alleine sagen sie wenig über das Vorliegen einer geistigen Behinderung aus", sagt der Psychologe Markus Nauheim aus Montabaur. Notwendig sei es auch, bei den Tests die soziale Kompetenz zu berücksichtigen.

 

Die Alltagstauglichkeit von Monika sei jedenfalls "in keinerlei Beziehung" berücksichtigt worden, steht für ihren Frauenarzt de Haan fest, der die junge Mutter seit sechs Jahren kennt. "Sollte man nicht alle Jugendlichen mit 15 Jahren bezüglich ihres Intelligenzquotienten untersuchen, um ihnen im Voraus mitzuteilen, ob ihnen ihre Kinder später entzogen würden?", fragt der Mediziner in einem wütenden Brief an das Jugendamt. Auch einen zweiten Test, der das Ergebnis des ersten überprüfen würde, gab es bei Monika bislang nicht.

 

 

 

Drei mal vier ist elf (2). Von Michael Fröhlingsdorf

 

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